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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2019 - L 2 R 17/19   

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https://dejure.org/2019,86530
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2019 - L 2 R 17/19 (https://dejure.org/2019,86530)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.11.2019 - L 2 R 17/19 (https://dejure.org/2019,86530)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. November 2019 - L 2 R 17/19 (https://dejure.org/2019,86530)
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  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 28/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - keine Übernahme der Maklercourtage

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2019 - L 2 R 17/19
    Aber es ist erforderlich, dass durch Vornahme einer zulässigen Amtshandlung der Zustand hergestellt werden kann, der bestehen würde, wenn die Behörde ihre Verpflichtungen gegenüber dem Berechtigten nicht verletzt hätte (stRspr vgl etwa BSG 13.12.1984, 11 RA 68/83, BSGE 57, 288, 290, SozR 1200 § 14 Nr. 18 S 42 f; BSG 18.02.2004, B 10 EG 10/03 R, BSGE 92, 182, SozR 4-6940 Art. 3 Nr. 1; BSG 18.02.2010, B 4 AS 28/09 R, FEVS 62, 6).
  • BSG, 13.12.1984 - 11 RA 68/83

    Beanstandung freiwillig entrichteter Beiträge - Verstoß gegen Treu und Glauben -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2019 - L 2 R 17/19
    Aber es ist erforderlich, dass durch Vornahme einer zulässigen Amtshandlung der Zustand hergestellt werden kann, der bestehen würde, wenn die Behörde ihre Verpflichtungen gegenüber dem Berechtigten nicht verletzt hätte (stRspr vgl etwa BSG 13.12.1984, 11 RA 68/83, BSGE 57, 288, 290, SozR 1200 § 14 Nr. 18 S 42 f; BSG 18.02.2004, B 10 EG 10/03 R, BSGE 92, 182, SozR 4-6940 Art. 3 Nr. 1; BSG 18.02.2010, B 4 AS 28/09 R, FEVS 62, 6).
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Umzug - Nichterteilung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2019 - L 2 R 17/19
    Wie die Beklagte und das Sozialgericht bereits zutreffend dargelegt haben, ergibt sich ein früherer Anspruch auf die Gewährung einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte bereits ab 1. Juli 2015 nicht aus dem Gesichtspunkt einer Zusicherung nach § 34 Abs. 1 SGB X. Zusicherung ist nach der Legaldefinition der genannten Norm eine von der zuständigen Behörde erteilte Zusage, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen; sie ist auf die konkrete Vorwegnahme eines künftigen Verwaltungsaktes gerichtet (vgl. BSG vom 6. April 2011, B 4 AS 5/10 R, FEVS 63, 109, juris Rn 17).
  • BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 10/03 R

    Bayerisches Landeserziehungsgeld - Rechtssache Sürül - türkische Staatsangehörige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2019 - L 2 R 17/19
    Aber es ist erforderlich, dass durch Vornahme einer zulässigen Amtshandlung der Zustand hergestellt werden kann, der bestehen würde, wenn die Behörde ihre Verpflichtungen gegenüber dem Berechtigten nicht verletzt hätte (stRspr vgl etwa BSG 13.12.1984, 11 RA 68/83, BSGE 57, 288, 290, SozR 1200 § 14 Nr. 18 S 42 f; BSG 18.02.2004, B 10 EG 10/03 R, BSGE 92, 182, SozR 4-6940 Art. 3 Nr. 1; BSG 18.02.2010, B 4 AS 28/09 R, FEVS 62, 6).
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